Das sind die wichtigsten Veränderungen der neuen Bildungsverordnung


05.03.25 - Das sind die wichtigsten Veränderungen der neuen Bildungsverordnung



Seit dem 1. Januar 2024 ist die neue Bildungsverordnung für die Ausbildung Metallbauer/in EFZ in Kraft. Um zu klären, was genau sich deswegen in der Ausbildung der angehenden Berufsleute ändert, organisierte Metaltec Aargau die Veranstaltung «Kurs 11».

Das Interesse an der Veranstaltung zur neuen Bildungsverordnung war gross. Knapp 50 Personen – darunter sieben aus dem Kanton Solothurn – fanden sich in der Berufsschule Lenzburg ein. Sie alle bilden in ihrem Betrieb Metallbauerinnen und Metallbauer EFZ aus und wollten daher die neusten Informationen erhalten, welche Auswirkungen die neue Bildungsverordnung auf die Lernenden hat. Diese Informationen erhielten sie aus erster Hand von Nicole Dalmus. Sie ist Projektleiterin berufliche Grundausbildung von Metaltec Suisse. 
Die grösste Veränderung der Bildungsverordnung besteht darin, dass in der beruflichen Grundausbildung Metallbauer/in EFZ die Fachkompetenzen in Handlungskompetenzen überführt werden. «Das bedeutet, dass die Lehrabgänger berufliche Aufgaben in der Praxis zielgerichtet, fachgerecht und flexibel ausführen können», so Dalmus. Diese Neuausrichtung hat vor allem Auswirkungen auf die Inhalte, die an der Berufsfachschule vermittelt werden. Die Berufsfachschule musste daher sowohl die Inhalte als auch die Benotung an die neue Verordnung anpassen.

Überbetriebliche Kurse werden neu bewertet
Doch nicht nur in der Berufsfachschule gibt es Anpassungen, sondern die berufliche Grundausbildung wird generell um einige Bereiche erweitert, die für die betriebliche Praxis erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem die Qualifikationen PSAgA, Staplerarbeiten, die Schweisserprüfung, Hubarbeitsbühnen und das anschlagen von Lasten. «Für die Staplerausbildung und das anschlagen von Lasten hat Metaltec Aargau für seine Mitglieder einen Kurspartner gefunden, der die entsprechenden Ausbildungen anbietet. Nutzt dieses Angebot», informierte Rolf Hunziker, Fachpräsident ad interim von Metaltec Aargau die Anwesenden. 
Änderungen gibt es auch in den überbetrieblichen Kursen. Einerseits wurde die Anzahl der Kurstage leicht erhöht. Andererseits gibt es neu Kompetenznachweise, welche die Lernenden im dritten, sechsten und siebten Semester in den überbetrieblichen Kursen abschliessen müssen. «Diese Kompetenznachweise werden von den Kursleitenden bewertet und diese Bewertung macht neu 50 Prozent der Erfahrungsnote aus, die für das Qualifikationsverfahren zählt», so Dalmus.

Weitere Anpassungen
Im weiteren Verlauf des Abends informierte Nicole Dalmus auch darüber, dass die Lerninhalte in allen drei Sprachregionen vereinheitlicht werden, dass die Lernstandorte enger kooperieren und dass es diverse neue Formulare, Unterlagen und Unterrichtsmaterialien geben wird, die in absehbarer Zeit zur Verfügung gestellt werden. Darunter auch ein neuer Ordner für die Lerndokumentation. Bis dieser aber zum Einsatz kommt, hat Metaltec Aargau eine eigene Lösung erarbeitet. «Für die Übergangsphase haben wir einen eigenen Ordner für die Lerndokumentation erstellt, den unsere Mitglieder ab sofort beziehen können», so Rolf Hunziker, der den offiziellen Teil des Abends mit dieser Information beendete. Anschliessend begaben sich die Anwesenden zum Apéro, wo die Inhalte der neuen Bildungsverordnung weiterdiskutiert wurden. 

Retour à la liste