Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept
Schon die aktuelle Bauarbeitenverordnung (BauAV2005/2011 / Art. 3) verlangt, dass Bauarbeiten so zu planen sind, dass das Risiko von Berufsunfällen und Berufskrankheiten oder Gesundheitsbeeinträchtigungen möglichst klein ist.
Neu ist dieses Sicherheits- und Gesundheitskonzept ab 1. Januar 2022 schriftlich festzuhalten (Art. 4). Selbstverständlich muss für die Montage eines Türschliessers auch künftig nicht ein Sicherheitskonzept geschrieben werden. Aber der Reihe nach:
Branchenlösung
Das Forum für Arbeitssicherheit bietet eine EKAS Branchenlösung an für Betriebe, die im Metallgewerbe tätig sind (Metallbau, Landtechnik, Stahlbau, Hufschmiede) sowie für nahestehende Branchen (Fahrzeugbau, Baumaschinen, Härtereien).
SiKo-Umsetzung in der Praxis von Art. 4
Die Branchenlösungsvertreter von verschiedensten Arbeitgeberverbänden aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe haben sich im Herbst 2021 mit der Suva auf ein dreistufiges Modell geeinigt:
- Kleine Routinearbeiten von kurzer Dauer
(< 20h total = < 2 Manntage, z.B Türschliessermontage):
Wenn Sie bei Ihrer gedanklichen Gefährdungsbeurteilung zum Schluss kommen, dass keine wesentlichen Gefährdungen vorliegen, ist ein Auftragsblatt mit den Angaben zur exakten Baustellen-Adresse und den Kontaktpersonen der Baustelle (z.B. Architekt / Bauleitung) in Kombination mit einem Notfallblatt oder Notfall-App ausreichend. -
Standard-Montagearbeiten
(Arbeiten in der Kernkompetenz der Firma):
Es ist ein schriftliches Sicherheitskonzept gem. Art. 4 BauAV 2022 erforderlich.
Für Montagearbeiten, die zur Kernkompetenz der Firma zählen, bei denen die Gefährdungsermittlung durch die Massnahmen der Branchenlösung abgedeckt ist, muss keine umfassende Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung aufgeführt werden, sondern lediglich die für die jeweilige Baustelle relevanten, präzisierenden oder ergänzenden Punkte festgelegt werden. Dazu gehört insbesondere die schriftliche Notfallorganisation auf der jeweiligen Baustelle und die vor Ort erforderlichen Ausbildungen.
Firmen mit Anschluss an die Branchenlösung Metallgewerbe (EKAS BraLö Nr. 10) können somit der Forderung aus Art. 4 BauAV in stark vereinfachter Form mit unserer Vorlage «SiKo mini» nachkommen.
Diese Vorlage ist in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberverband Gebäudehülle Schweiz und der Suva entstanden, damit der Wiedererkennungseffekt und die Akzeptanz bei Bauherr, Bauleitung und Suva gegeben ist.
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Montagen mit aussergewöhnlichen Bedingungen
(z.B. Sonderfälle mit ungewohnten oder komplexen Gefährdungen, Grossprojekte, langandauernde Projekte, Arbeiten ausserhalb der nachweislichen Kernkompetenz der Firma etc.):
Sie erstellen vor Montagebeginn ein schriftliches Sicherheitskonzept über die gesamte Bauzeit hinweg, aus dem die für Ihre Arbeiten auf der Baustelle erforderlichen eigenen und bauseitigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen (inkl. Rettungs- und Notfallorganisation) pro Arbeitsablauf / Etappe hervorgehen.
Falls Sie Interesse an einer entsprechenden kompakten Weiterbildung zum «grossen SiKo» haben, wenden Sie sich bitte mit entsprechendem Vermerk an fas(at)plkm.ch
Hinweis: Immer öfter muss ein solcher grosser SiKo-Vorabzug bereits in der Submissionsphase mit eingereicht werden. Das SiKo wird dabei in der Regel auch im Rahmen der Bewertungs- und Vergabematrix entsprechend gewichtet und berücksichtigt.
Die Vorlage «SiKo Mini» ist in solchen Situationen nicht mehr ausreichend
Voraussetzungen für diese dreistufige Methode:
- Die Firma ist Mitglied bei der Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Metallgewerbe vom Forum für Arbeitssicherheit.
- Die Branchenlösung Nr. 10 (Metallgewerbe) ist im Betrieb eingeführt und umgesetzt.
- Alle Montagemitarbeiter sind bezüglich der lebenswichtigen Regeln nachweislich geschult ( = schriftlich festgehalten) – insbesondere die lebenswichtigen Regeln für
3.1 Metallbau: Instruktionshilfe / Faltprospekt
3.2 Stahlbau: Instruktionshilfe / Faltprospekt
3.3 Anseilschutz: Instruktionshilfe / Faltprospekt - Falls die Mitarbeiter im Anseilschutz (PSAgA = mit Gstältli) arbeiten, müssen diese nachweislich geschult sein = mit Ausbildungsnachweis nach Absturzrisiko.ch oder gleichwertig.
Idealerweise integrieren Sie die vereinfachte SiKo-Vorlage nahtlos in Ihre Montage-AVOR oder sogar in Ihre Auftragsabwicklungssoftware (ERP).